Über Gesellschaften der P&R Container-Gruppe, nämlich der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH, der P& R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH sowie der P& R Container Leasing GmbH wurden auf Insolvenzanträge nach Berichten verschiedener Medien vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und vom Insolvenzgericht ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt.
Bei den Firmen P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH, P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH sowie der P&R Container Leasing GmbH handelt es sich um Tochterfirmen der P&R Transport-Container GmbH. Viele Anleger haben noch Kauf- & Verwaltungsverträge mit diesen Gesellschaften, wie etwa der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH geschlossen, so dass sie von der Insolvenz dieser Gesellschaften unmittelbar betroffen sind.
Hinsichtlich der P&R Transport-Container GmbH soll bislang noch kein Insolvenzantrag gestellt worden sein.
Möglicher Ausfall von Forderungen bei P&R Transport-Container GmbH
Die P&R Transport-Container GmbH hat Forderungen gegen die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH sowie die P&R Container Leasing GmbH. Wegen der Insolvenz dieser Gesellschaften besteht nach eigenen Angaben der P&R Transport-Container GmbH das Risiko, dass die P&R Transport-Container GmbH mit ihren eigenen Forderungen gegenüber diesen Gesellschaften ganz oder zum Teil ausfällt und dies könne dazu führen, die Fähigkeit der P&R Container GmbH zur Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber den Anlegern auf Verzinsung und Rückzahlung der Anlagen in Container erheblich zu beinträchtigen.
Wie wir bereits berichtet hatten, waren fällige Zahlungen von P&R ausgesetzt worden und kürzlich war auch der Vertrieb von aktuellen Container-Angeboten eingestellt worden.
Von der P&R war, wie wir bereits dargestellt hatten, Anlegern ein Direktinvestment in Containern angeboten worden. Der Anleger schloss mit der P&R Transport-Container GmbH einen Kauf- und Mietvertrag ab.
Wären der Laufzeit des Kauf- und Mietvertrages wurde Anlegern die Zahlung von Mietzinsen versprochen. Am Ende der Laufzeit sollte ein Rückkauf erfolgen und der Anleger sollte circa vier bis acht Wochen vor Ende der Bindungsfrist ein Angebot zum Rückkauf der Container erhalten. Der Rückkaufswert sollte nach einer Prognose 65 % des Kaufpreises betragen.
P&R erwarb Container von der P&R Equipment & Finance, Schweiz. Auch wurden die Container an die P&R Equipment &Finance Corp. untervermietet. In den letzten Jahren hat sich allerdings, wie bereits berichtet, eine erhebliche Mietunterdeckung ergeben. Der Analyst Stefan Loipfinger habe etwa festgestellt, dass von P&R zu hohe Mieten und Restwertpreise angesetzt würden, so etwa Berichte in die Süddeutsche Zeitung und im Manager-Magazin.de.
Die Auswirkungen der Insolvenzverfahren der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH sowie der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH sowie der P&R Container Leasing GmbH bleiben abzuwarten. Die vorläufigen Insolvenzverwalter haben zunächst ihre Arbeit aufgenommen und müssen die wirtschaftliche Situation analysieren.
Möglichkeiten für Anleger außerhalb des Insolvenzverfahrens
Aufgrund der Insolvenzen müssen Anleger wohl mit Verlusten rechnen. Für Anleger kann auch unabhängig von dem Insolvenzverfahren die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, z. B. wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Anlagevermittlung, um das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren. Anlageberater müssen die Anlageziele und die Risikoneigung eines Anlegers beachten. Sofern ein Anleger eine sichere Anlage wünschte und ihm um eine Anlage in Form des Erwerbs von Containern der P&R empfohlen worden ist, kann dies ein Beratungsfehler darstellen, weil es sich dabei um eine Anlage mit hohen Risiken handelt. Auch sind Anlagenberater oder Anlagevermittler verpflichtet, Anleger über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufzuklären sowie die Plausibilität des Anlagekonzepts zu prüfen. Sofern die Aufklärung fehlerhaft war, können sich ebenfalls Schadensersatzansprüche begründen lassen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger der P&R Container bezüglich Fragen zum Insolvenzverfahren sowie auch mit der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
22.03.2018
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.