Nun wurde auch die Hoffnung von Anlegern, die von der P&R Transport-Container GmbH Container erworben haben, dass eine Insolvenz nicht eintritt, bitter enttäuscht. Denn nun hat auch die P&R Transport-Container GmbH einen Insolvenzantrag gestellt und es ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren über deren Vermögen eröffnet worden.

Die P& R Transport-Container GmbH bot seit 2017 den Erwerb von Containern auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelungen über Direktinvestments an. Nachdem auch bereits andere Gesellschaften der P&R Container-Gruppe Insolvenz angemeldet hatten, konnte sich auch die P&R Transport-Container GmbH nach Angaben der vorläufigen Insolvenzverwalter dieser Entwicklung nicht mehr entziehen und es war keine Fotführungsprognose möglich.

Die P&R AG übernahm im Wesentlichen die Geschäftsabwicklung für die P&R-Gesellschaften in Grünwald. Darüber hinaus entfaltete die Gesellschaft aber keine weitere Geschäftstätigkeit.

Auch über das Vermögen der P&R AG ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Vertretung im Insolvenzverfahren

Im Insolvenzverfahren der P&R Transport-Container GmbH werden sich schwierige Rechtsfragen stellen, etwa zur Frage, ob und inwieweit die Anleger von Containern Eigentümer geworden sind oder nicht. Auch wenn für die Geltendmachung von Forderungen ggf. keine Eigentumsurkunden vorgelegt werden müssen, kann aber die Frage des Eigentums entscheidend dafür sein, welche Ansprüche Anlegern zustehen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte im vorläufigen und endgültigen Insolvenzverfahren.

Schadensersatzansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens

Aufgrund des Insolvenzverfahrens werden auch Anleger der P&R Transport-Container GmbH mit deutlichen Verlusten rechnen müssen. Betroffene Anleger sollten daher auch einen im Kapitalanlagerecht visierten Anwalt prüfen lassen, ob sich außerhalb des Insolvenzverfahrens für die Möglichkeit ergibt, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Wenn Anleger fehlerhaft oder unvollständig über die Risiken einer derartigen Anlage beraten oder aufgeklärt worden sind, kann sich ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung durchsetzen lassen.

Aufgrund bestehender Unterdeckungen und im Hinblick darauf, dass möglicherweise Container übereignet worden sind, kann es auch denkbar sein, dass sich Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche der P&R Container-Gruppe durchsetzen lassen.

Geschädigte können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die Anleger auch bezüglich der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unterstützt.

27.04.2018