Soweit von der EuroWealth OÜ die Handelsplattform www.prestige.fm betrieben worden ist, über die Anlegern Differenzkontrakte (Contracs for Diffrence – CFD´s) auf

  • Aktien,
  • Handelswaren,
  • Währungen,
  • Indizes und
  • Kryptowährungen

angeboten worden sind, hatten wir bereits berichtet, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der EuroWealth OÜ das Betreiben eines unerlaubten Eigenhandels nach § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) untersagt hatte, da die Betreibergesellschaft über eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin nicht verfügte.

Die BaFin hat nun auch darauf hingewiesen, dass die EuroWealth OÜ auch den Betrieb der Handelsplattform www.globalfxm.com verantwortlich ist.

Nach Angabe der BaFin wird von der EuroWealth OÜ auch die Handelsplattform www.alphacapital.fm betrieben.

Auch die Handelsplattformen www.globalfxm.com und www.alphacapital.fm verfügen über keine Erlaubnis der BaFin, so die Behörde.

Möglichkeiten für Anleger der Handelsplattformen www.globalfxm.com und www.alphacapital.fm

Anleger, die den Handelsplattformen

Kapital, insbesondere für Differenzkontrakte, zur Verfügung gestellt haben, sollten einen im Kapitalanlagenrecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten für sie bestehen, eingezahltes Kapital zurückzuerhalten.

Sofern die Handelsplattformen www.globalfxm.com und www.alphacapital.fm bzw. deren Betreibergesellschaft, die EuroWealth OÜ, nach Ansicht der BaFin einen unerlaubten Eigenhandel betreiben, kann sich für Anleger ein Schadensersatzanspruch begründen lassen. Denn bei einem unerlaubten Betreiben eines Eigenhandels kann sich sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen deren Organe Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs 1 KWG durchsetzen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstütz Anleger, die den Handelsplattformen

  • www.presitge.fm,
  • www.globalfxm.com und
  • www.alphacapital.fm

Kapital zur Verfügung gestellt haben.

Stand: 29.07.2019