Das Landgericht Heidelberg erließ zu Gunsten eines Anlegers, der von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertreten wurde, am 11.07.2013 ein Urteil gegen einen Anlagevermittler der Prime Select AG Anlagen vermittelt hatte wegen fehlerhafter Anlagevermittlung.
In der Vergangenheit konnte die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bereits für viele geschädigte Anleger, die Prime Select AG Anlagen gezeichnet hatten Vergleiche mit Anlageberatern bzw. Anlagevermittlern schließen.
Stand: 16.07.2013
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.