Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die eine Vielzahl von geschädigten Prime Select AG Anlegern vertritt, hat zwischenzeitlich mehrere Klagen gegen Anlageberater und Anlageberatungsfirmen, die Prime Select AG Anlagen vertrieben haben, bei Gericht eingereicht.
Die Klagen werden darauf gestützt, dass die Anleger seitens der Anlageberater nicht anleger- und objektgerecht über die Risiken einer Prime Select AG Anlage aufgeklärt wurden und damit Beratungspflichten verletzt wurden
Bezeichnend ist, dass vielen geschädigten Anlegern, die seitens der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertreten werden und die Prime Select AG Anlagen gezeichnet haben, das ausführliche Beteiligungsexposé der Firma Prime Select AG, das gewisse Risikohinweise zur Kapitalanlage enthielt, seitens der Anlageberater oft nicht oder zu spät ausgehändigt wurde.
Stand: 25.10.2012
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.