Der Insolvenzverwalter hat sich mit drei größeren Gläubigergemeinschaften darauf verständigt, dass die Prokon Regenerative Energien GmbH nicht zerschlagen wird, sondern weitergeführt werden soll.
In der nächsten Gläubigerversammlung soll ein Konzept zur Fortführung über ein Insolvenzplan vorgeschlagen werden.
Dabei soll es verschiedene Optionen geben, nämlich eine Umwandlung in Eigenkapital für diejenigen, die Gesellschafter von Prokon werden wollen; des Weiteren ist vorgesehen, dass ein Teil des Genussrechtskapitals in eine handelbare Anleihe umgewandelt wird, damit Anleger, die dies wollen, dann über einen Verkauf aussteigen können.
Schließlich soll auch eine anteilige Auszahlung aus Erlösen von Projekten und Beteiligungen erfolgen.
Nach den Vorstellungen des Insolvenzverwalters sollen Anleger, die Genussrechte von Prokon erworben haben, damit einen relativ hohen Prozentsatz des von ihnen bezahlten Kapitals zurückerhalten.
Anleger, die noch keine Forderung angemeldet haben, sollten daher nun ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät betroffene Genussrechtsanleger und unterstützt diese bei der Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren.
Stand: 07.07.2014
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.