Nachdem die Staatsanwaltschaft bisher nur Vorermittlungen durchgeführt hat, ist nun ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Prokon wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung und anderer Delikte anhängig.
In einem aktuellen Rundschreiben hat der Insolvenzverwalter von Prokon den Gläubigern auch mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft auch bestätigt habe, dass wegen des Betruges in einem besonders schweren Fall und wegen des Verdachts der Untreue ermittelt werde.
Weiterhin hat der Insolvenzverwalter in seinem Rundschreiben dargelegt, dass er den Firmengründer auf Schadensersatz verklagen will, insbesondere im Hinblick auf die Vergabe von ungesicherten Krediten in Millionenhöhe.
Auch sei nach Auffassung des Insolvenzverwalters die Buchhaltung fehlerhaft geführt worden. Der Insolvenzverwalter warnt zudem die Gläubiger, dem Firmengründer bzw. einer Arbeitsgemeinschaft für eine lebenswerte Zukunft von Prokon, über die der Firmengründer agiert, mit Vollmachten für die Gläubigerversammlung auszustatten.
Nach Meinung des Insolvenzverwalters könne die Rechnung bezüglich der von den Firmengründern versprochenen Auszahlungen niemals aufgehen.
Stand: 17.07.2014
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.