Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde Herrn Rechtsanwalt Johannes Praß aus Köln das Einlagengeschäft untersagt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellte fest, dass Herr Praß auf der Grundlage von Darlehensverträgen, Gelder, die eine unbedingte Rückzahlung vorsahen, angenommen hat. Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Stand: 18.07.2016
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.