Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde der Firma Saga Nagoya Securities mit Sitz in Tokio, Japan, mit Bescheid vom 22.08.2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanzkommissionsgeschäft sofort einzustellen.
Die Saga Nagoya Securities bietet via Telefon und E-Mail an, Aktien bzw. aktienähnliche Anteile an ausländlichen Unternehmen im eigenen Namen für fremde Rechnung zu verschaffen und zu veräußern. Hierdurch betreibt sie das erlaubnispflichtige Finanzkommissionsgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 Kreditwesengesetz (KWG) grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland. Über eine hierfür erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.
Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Stand: 07.10.2019
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.