Bei dem Emissionshaus Selfmade Capital gibt es nun erste Insolvenzanträge.
So ist bezüglich der Firma Selfmade Capital Holding, die als Holdinggesellschaft für die Firmen Selfmade Capital Management GmbH, Selfmade Capital Asset Management GmbH und Selfmade Capital Investments GmbH fungiert, ein Insolvenzantrag gestellt worden, so ein Bericht in kapital-markt-intern vom 10.10.2014.
Ob und inwieweit davon auch die Fondsgesellschaften der Selfmade Capital-Gruppe betroffen sind, muss abgewartet werden.
Die Selfmade Capital hatte u. a. die Fonds Emirates 3 und 4 aufgelegt.
Wie berichtet, sind gegen den Initiator der Selfmade Capital bei der Staatsanwaltschaft München strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges anhängig. Nach Medienberichten, z. B. kapital-markt-intern vom 10.10.2014 oder boerse.ard.de vom 15.10.2014 gab es im Rahmen dieses strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens auch Pfändungen.
Anleger, die ihr Kapital in Fonds, die von Selfmade Capital emittiert worden, investiert haben, z. B. in die Fonds Emirates III und IV sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Rechtsanwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, dass investierte Kapital wieder zurück zu erhalten.
Stand: 15.10.2014
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.