Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde der SPS Bank N. V. aus Amsterdam das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts sowie des Kreditgeschäfts untersagt. Laut einer Mitteilung der BaFin gab sich die SPS Bank N. V. im Internet auf ihrer Homepage www.spsbank.com als im Jahre 2006 gegründete Bank aus. Sie bietet unter anderem Girokonten, Sparkonten, Tagesgeldkonten und Kredite an.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellte fest, dass die SPS Bank N. V. in Deutschland unerlaubt tätig ist. Sie sei auch nicht, wie das Impressum der vorgenannten Firma impliziert, von der Europäischen Zentralbank (EZB) oder der Niederländischen Zentralbank (DNB) zum Bankgeschäft zugelassen.

Die SPS Bank N. V. betreibt durch die Entgegennahme von Geldern im Zusammenhang mit den von ihr angebotenen Sichteinlagen (Girokonten sowie Tagesgeldkonten und Sparkonten) das Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG).

Ebenso betreibt sie durch die Gewährung der von ihr angebotenen Finanzierungen das Kreditgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KWG.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger.

 

Stand: 05.08.2016