Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde der Firma Sunrise Energy GmbH aus Berlin – früherer Geschäftssitz: Ilshofen – mit Bescheid vom 22.06.2015 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubten Einlagengeschäfte aufgegeben.
Die Firma Sunrise Energy GmbH bot ihren Kunden unter ihrer ehemaligen Firma Sofortrente GmbH, an, bestehende Forderungen aus Lebensversicherungs- und Bausparverträgen sowie aus Festgeldvereinbarungen zu kaufen und versprach Geldzahlungen nach mehreren Jahren zu leisten.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellte fest, dass die Firma Sunrise Energy GmbH mit dem Einzug der Geldforderungen aus den Versicherungs- und Bausparverträgen und Festgeldvereinbarungen das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betrieb.
Betroffene Anleger sollten unverzüglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Stand: 16.09.2015
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.