Die im Oktober stattgefundenen Gesellschafterversammlungen mehrerer V+-Fonds waren eine Farce. Die Gesellschafter waren auch u. a. hinsichtlich einer Beschlussfassung zur Errichtung eines Beirates sowie zur Abstimmung über eine Liquidation eingeladen worden.
Allerdings sind zu den Gesellschafterversammlungen weder die Treuhandkommanditisten noch die Komplementäre erschienen. Damit war die Gesellschafterversammlung nicht beschlussfähig, so dass entsprechende Beschlüsse nicht gefasst werden konnten und die Gesellschafterversammlungen insoweit beendet werden mussten. Es wurden dann lediglich noch Informationen erteilt.
Ob es zukünftig zu einer Beschlussfassung über eine Liquidation kommt bzw. hierzu entsprechende Mehrheiten vorhanden sind, ist völlig offen.
Allerdings kann es für Anleger auch andere Möglichkeiten geben, die Anlage rechtlich zu beenden.
Wenn ein Anleger auch fehlerhaft über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage in Form einer Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken beraten bzw. aufgeklärt worden ist, kann auch eine Haftung auf Schadensersatz gegeben sein. Dies muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger der V+-Fonds.
Stand: 02.11.2016
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.