Vom Insolvenzgericht wurde zwischenzeitlich der Insolvenzplanfür die WGF AG durch Beschluss bestätigt. Man wird allerdings noch abwarten müssen, ob noch Rechtsmittel eingelegt werden oder nicht.
Sofern das Verfahren der WGF AG rechtskräftig wird, wird das Verfahren dann in Eigenverwaltung gemäß dem bestätigen Insolvenzplan fortgeführt. Der Insolvenzplan sieht vor, dass die zu Gunsten der Gläubiger besicherten Immobilien und Wertpapierbestände zunächst verwertet werden und im Anschluss ab Ende 2013 bis 2015 Zahlungen an die Gläubiger erfolgen sollen.
Ob und welche Erlöse dabei erzielt werden und welche Zahlungen die Gläubiger von WGF AG Anleihen erhalten werden, ist noch offen.
Auch im Übrigen ist die Erfüllung des Insolvenzplanes von der weiteren, wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft abhängig.
Aber auch wenn sich die Prognosen erfüllen, werden Anleger nicht das eingezahlte Kapital zurückerhalten, sondern Verluste erleiden.
Für Anleger, denen der Kauf der WGF-Anleihen von ihrer Bank oder einem sonstigen Berater empfohlen worden ist, besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung, die auch auf die Rückzahlung des vollständigen Kapitals gerichtet sind, durchzusetzen, wenn sie fehlerhaft beraten worden sind.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Durchsetzung von entsprechenden Schadensersatzansprüchen.
Stand: 15.07.2013
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.