In der Gläubigerversammlung am 22.05.2013, die zu den verschiedenen WGF-Anleihen stattfand, wurde dem Insolvenzplan mit einer deutlichen Mehrheit zugestimmt.
Erst kurz vor der Gläubigerversammlung hatten die gemeinsamen Vertreter, soweit diese nach dem neuen Schuldverschreibungsgesetz zur Anmeldung von Forderungen berechtigt gewesen wären, mitgeteilt, dass die für Anleihegläubiger durch sie als gemeinsame Vertreter keine rechtssichere Forderungsanmeldung erfolgen könne, da die Klagefrist gegen ihre Einsetzung bzw. Wahl erst abläuft.
Damit ist auch die Empfehlung unserer Kanzlei, die wir auch für unsere Mandanten umgesetzt haben, Forderungen auch beim Sachwalter anzumelden, bestätigt worden. Sofern daher Forderungen noch nicht beim Sachwalter angemeldet worden sind, ist es ratsam, dies auch parallel nochmals nachzuholen. Hierzu bietet unsere Kanzlei gerne Unterstützung an.
Der nun angenommene Insolvenzplanung sieht zwar einige Verbesserungen gegenüber dem alten Vorschlag der bisherigen Unternehmensleitung vor.
Die neuen im Rahmen des Insolvenzplans vorgesehenen Quoten hängen allerdings primär davon aus, wie bereits bestehende Projekte oder auch zukünftige Projekte mit Erfolg verwirklicht werden können.
Vor allem Investitionen im Bereich der Projektierung sind aber mit Risiken verbunden und es muss daher abgewartet werden, wie die weitere wirtschaftliche Entwicklung ist und ob die versprochenen Quoten auch tatsächlich verwirklicht werden können.
Schließlich hatten auch noch einige Gläubigergruppen im Hinblick auf das Vorgehen der WGF AG, sich kurze Zeit vor der Gläubigerversammlung an Anleihegläubiger mit einem Rundschreiben einer von ihr selbst beauftragten Anwaltskanzlei zu wenden, Beschwerden eingelegt. Darüber muss aber das Insolvenzgericht entscheiden.
Außerdem hat eine Gläubigergruppe außerhalb der Anleihegläubiger dem Insolvenzplan nicht zugestimmt. Daher muss das Insolvenzgericht auch noch entscheiden, ob das Insolvenzverfahren dennoch trotz der fehlenden Zustimmung dieser Gläubigergruppe seine Wirkung behält.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bietet betroffenen Anleihegläubigern eine Vertretung im Insolvenzverfahren und auch eine Unterstützung hinsichtlich der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen an. So können etwa auch Berater oder Banken, die den Erwerb dieser Anleihen als sichere Anlage empfohlen haben, auf Schadensersatz haften.
Stand. 07.06.2013
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.