Wie Geschädigte unserer Kanzlei berichten, hat die Valora Effekten Handel AG Anlegern, die die WGF-Anleihe zur WKN WGFH04 erworben haben, ein freiwilliges Kaufangebot zu einem Kurs von 15,25% des Nennbetrages unterbreitet. Ein derartiges Angebot wird Anlegern häufig auch über ihre Banken, bei denen sie die Anleihe im Depot halten, übermittelt.
Es ist eine rein wirtschaftliche Frage, ob die Annahme eines derartigen Angebots sinnvoll ist. Anleger können diese Entscheidung daher nur selbst treffen.
Zum Einen liegt aber der derzeitige Preis, der an der Börse geboten wird, bereits einige Prozentpunkte höher.
Zum Anderen ist es auch zum momentanen Zeitpunkt noch völlig offen, mit welchem Rückfluss Anleger in dem Insolvenzverfahren rechnen können.
Wer jetzt seine Anleihe verkauft, kann dann aber später keine Ansprüche mehr im Insolvenzverfahren geltend machen.
Wir raten daher Anlegern, dieses Angebot und auch ggf. noch weitere Angebote sorgfältig abzuwägen und nicht sofort darauf einzugehen.
Unsere Kanzlei bietet betroffenen WGF-Anlegern Unterstützung und Vertretung im Insolvenzverfahren und die Prüfung von Schadensersatzansprüchen an.
Stand: 08.01.2013
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.