Der Entwickler von Windparks, die Windreich AG, hat, wie z. B. Handelsblatt Online wegen Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Es sei auch die Durchführung einer Insolvenz in Eigenverantwortung beantragt und auch vorläufig genehmigt worden.
Im Übrigen stellte sich der Hauptverantwortliche der Windreich AG, Herr Willi Balz, mit sofortiger Wirkung aus der Geschäftsführung zurückgezogen und neuer Geschäftsführer sei Herr Werner Herr, der schon bislang für die Windreich AG als Berater tätig gewesen sei.
Im Rahmen der Eigenverwaltung solle nun insbesondere die Entwicklung des Projektes des Windparkes MEG I in der Nordsee weitergeführt werden.
Betroffen von der Insolvenz dürften vor allem Gläubiger der in den Jahren 2010 und 2011 emittierten Anleihen seien, die nun aufgrund der Insolvenz mit Verlusten rechnen müssen.
Nach definitiver Eröffnung werden die Gläubiger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren geltend machen müssen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt die Interessen von Gläubigern und unterstützt diese bei der Forderungsanmeldung.
Stand: 10.09.2013
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.