Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde Herrn Winfried Kleinhenz, Elfershausen (früher: Hammelburg), mit Bescheid vom 22.08.2017 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen.

Herr Kleinhenz nahm von Dritten unbedingt rückzahlbare Gelder an und betrieb dadurch das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Die Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist von Gesetzeswegen sofort vollziehbar, jedoch nicht bestandskräftig.

Möglichkeiten für Anleger, die Herrn Winfried Kleinhenz Kapital zur Verfügung gestellt haben

Anleger, die Herrn Kleinhenz Kapital zur Verfügung gestellt haben, sollten einen versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, inwieweit Ansprüche auf sofortige Rückzahlung des angelegten Kapitals durchsetzbar sind.

Soweit von Herrn Kleinhenz unerlaubte Einlagengeschäfte betrieben wurden, kann sich auch die Möglichkeit ergeben, einen Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften durchzusetzen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger.

13.09.2017