Auf Antrag der Modefirma Wöhrl hat das Amtsgericht Nürnberg, Insolvenzgericht, am 06.09.2016 einem Verfahren in vorläufiger Eigenverwaltung zugestimmt.

Es handelt sich dabei um ein sog. Schutzschirmverfahren, in dessen Rahmen eine Sanierung der Firma Wöhrl erreicht werden soll. Es wurde ein Sachwalter bestellt und die Firma Wöhrl ist nun in einem Zeitraum von drei Monaten vor Zwangsmaßnahmen von Gläubigern geschützt, um eine Sanierung zu versuchen.

Tangiert von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Wöhrl AG könnten auch Anleihegläubiger sein. Seitens der Firma Wöhrl AG war im Jahre 2013 eine Anleihe (ISDE 000 A 1 R 0YA4) zu einem Zinscoupon von 6,5% mit einer Laufzeit bis 2018 emittiert worden. Mit dem nun eingeleiteten Schutzschirmverfahren ist ein weiterer Emittent von sog. Mittelstandsanleihen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

In letzter Zeit haben vor allem in der Modebranche auch die Insolvenzen der Firmen Steilmann und Strenesse bzw. auch im Bereich der erneuerbaren Energien die Insolvenz der Firma German Pellets für Schlagzeilen gesorgt.

In den letzten Jahren haben eine Vielzahl von Emittenten von Mittelstandsanleihen Insolvenzanträge stellen müssen, wovon Privatanleger in großem Umfang betroffen waren, so etwa

Es bleibt abzuwarten, ob eine Sanierung der Wöhrl AG gelingt oder ob ein reguläres, endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Wenn ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet wird, können Anleihegläubiger ihre Forderungen gegen die Wöhrl AG nur noch in diesem Insolvenzverfahren geltend machen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Gläubiger von Anleihen der Wöhrl AG, auch in einem späteren Insolvenzverfahren. Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren geschädigte Kapitalanleger und hat auch auch bereits in einigen Insolvenzen von Anleiheemittenten die Interessen von betroffenen Geschädigten vertreten.