In der Vergangenheit haben wir bereits über unseriöse Internethandelsplattformen, wie Tradeu2 und Option888, berichtet und darüber, dass die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner eine Vielzahl geschädigter Kapitalanleger der vorgenannten Firmen vertritt.
Viele Anleger berichten der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Problemen mit den vorgenannten Handelsplattformen, die den Handel mit Binäre Optionen und / oder den FOREX-Handel anboten. Guthaben würden nicht ausbezahlt bzw. unvermittelt würden extrem hohe Verluste auftreten, wobei entsprechende Handelsgeschäfte im Vorfeld nicht abgestimmt worden wären. Risiken würden verharmlost und die Anleger über sog. „risikofreie Trades“ und Boni geködert.
Gegen die Verantwortlichen der Firma Option888 und deren sog. Berater ermittelt nun schwerpunktmäßig eine deutsche Staatsanwaltschaft. Auch gegen die Betreiber der Firma Tradeu2 wurde Strafanzeige gestellt.
Nun häufen sich bei der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner Anfragen geschädigter Kapitalanleger, die bei der Handelsplattform XMarkets Kapital anlegt hatten und auch dort hohe Verlusten erlitten haben oder deren Guthaben nicht ausbezahlt werden. Sog. Berater der Firma XMarkets wie ein Herr Ullstein oder ein Herr Mark tun sich in diesem Zusammenhang unrühmlich hervor.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist bereits auf die Firma XMarkets aufmerksam geworden und teilte in diesem Zusammenhang am 11.07.2018 Folgendes mit:
„Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Betreiberin der Plattform „XMarkets“ (Celestial Trading Ltd.) keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht bislang nicht ihrer Aufsicht.
Celestial Trading Ltd. bietet Interessenten auf der Internetseite www.xmarkets.com an, Handelskonten zu eröffnen, um mit FOREX zu handeln. Die BaFin kann nicht ausschließen, dass das Unternehmen Finanzdienstleistungen erbringt, die einer Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 KWG bedürfen.
Sie weist darauf hin, dass das Unternehmen in keiner Beziehung zu „X-markets“ steht, einer Marke der Deutschen Bank AG, die ihre Dienstleistungen unter www.xmarkets.db.com anbietet.“
Interessant ist hierbei, dass sich die deutsche Aufsichtsbehörde nicht zum ersten Mal mit der Firma Celestial Trading Ltd., der Betreiberin der Handelsplattform XMarkets beschäftigen muss. Die BaFin hatte dieser Firma bereits Anfang Juni 2018 untersagt, Finanzdienstleistungen unter dem Namen „Option888“ über die Internetseite www.option888.com anzubieten.
Es handelt sich um dieselbe Handelsplattform Option888, gegen deren Betreiber und Berater die deutsche Staatsanwaltschaft in einer Vielzahl von Fällen wegen Betrugs strafrechtlich ermittelt.
Nicht umsonst tritt die Handelsplattform XMarkets unter dem Namen „XMarkets“ auf, nachdem die Deutsche Bank unter der Marke „X-markets“ Privatkunden Kapitalmarktprodukte wie Optionsscheine und vieles mehr anbietet. Viele Anleger kennen seit Jahren diesen „Brand“. Wer nach X-markets googelt oder auch nach XMarkets, landet bei der Deutschen Bank. Wer aber aus Versehen direkt in seinem Browser „xmarkets.com“ eingibt, der landet bei dem Broker Celestial Tranding Ltd. bzw. bei der unseriösen Handelsplattform XMarkets.
Die sog. Berater der Firma XMarkets bieten deutschen Kunden beispielsweise FOREX-Geschäfte an und versprechen hierbei wider besseres Wissens hohe Gewinnaussichten. Risiken werden kleingeredet bzw. verharmlost. Mittlerweile haben sich bei der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner einige Anleger gemeldet, die sich rechtlich vertreten lassen wollen. Seitens unserer Kanzlei wird eine Interessengemeinschaft gebildet, um gerichtliche Maßnahmen, die zur Schadenswiedergutmachung erforderlich sind, durchsetzen zu können.
Darüber hinaus ist es sicherlich sinnvoll, wenn sich eine möglichst große Zahl geschädigter Kapitalanleger der Firma XMarkets zusammenschließt, um ihrem Anliegen ein größeres Gewicht zu verleihen und um Druck auf die Ermittlungsbehörden auszuüben, damit diese dem fragwürdigen Handeln der Firma XMarkets EInhalt gebieten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger, sowohl bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen gegenüber den Verantwortlichen und den „Beratern“ der Firma XMarkets, als auch bei der Einleitung von strafrechtlichen Maßnahmen gegenüber den Verantwortlichen der Firma XMarkets.
Stand: 22.11.2018
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.