Zum Sachverhalt:
In dem der Entscheidung des OLG Frankfurt zugrunde liegenden Fall hatte eine Mutter in ihrem Testament ihre Tochter mit der Begründung enterbt, dass die Tochter sie mehrmals geschlagen und bedroht habe. Die Tochter fand sich mit der Enterbung nicht ab und verlangte von den Erben der Mutter Auskunft über den Bestand des Nachlasses, die diese verweigerten. Darauf verklagte die Tochter die Erben auf Auskunft über den Stand des Nachlasses ihrer Mutter.
Aus den Gründen:
Das Oberlandesgericht entschied daraufhin, dass die Enterbung, also der Ausschluss der Tochter vom Pflichtteil, unwirksam war. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts waren die Formulierungen der Mutter hinsichtlich der körperlichen Übergriffe zu allgemein, denn pauschale Vorwürfe genügten den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Anmerkung:
Wer in einem Testament Erben vom Pflichtteil ausschließen, also enterben, will, sollte daher möglichst präzise und nachvollziehbare Begründungen in das Testament aufnehmen.
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.